Für wen
Die Schule, die Schülerdaten schützt und trotzdem modern arbeitet.
Die Lehrerin bereitet die Wochenstunden in EU Notes vor, die Konferenz findet in EU Meet statt, und der Vertretungsplan ist für das Kollegium aktuell in EU HR sichtbar. Nach der Konferenz landen die Beschlüsse als Aufgaben in EU Flow, zugewiesen, mit Frist.
DE
Server bei Hetzner in Deutschland
Offen
Subunternehmerliste mit Land
EU Meet
Unterricht per Video im Browser
Der Alltag heute
Was gerade weh tut.
Schulen und Bildungseinrichtungen verarbeiten Daten Minderjähriger, die datenschutzrechtlich sensibelste Gruppe überhaupt. Viele US-Dienste sind für den Einsatz mit Minderjährigen aus datenschutzrechtlicher Sicht in Deutschland nicht zulässig, weil sie keine ausreichenden Garantien bieten und häufig Daten zu Werbezwecken verarbeiten. Gleichzeitig haben die Schulbehörden der Länder unterschiedliche Vorgaben, was erlaubt ist, die Anforderungen sind komplex, und Schulleitungen stehen ohne klare Orientierung da. Videokonferenzen über US-Dienste, Messaging über WhatsApp und Unterrichtsmaterialien in Google Drive sind in vielen Bundesländern explizit untersagt.
Die Produkte
Was Sie davon brauchen.
Videokonferenzen für Unterricht, Elterngespräche und Lehrerkonferenzen mit EU Meet, auf Servern in Deutschland.
Unterrichtsmaterialien, Protokolle und Schul-Wiki zentral und versioniert, auf Servern in Deutschland.
Personalverwaltung für Lehrerinnen und Lehrer, inklusive Abwesenheiten und Vertretungsplanung, auf deutschen Servern.
Schulentwicklungsprojekte, AG-Planungen und Konferenzbeschlüsse als Aufgaben mit Verantwortlichkeit und Frist.
Kollegiumskommunikation ohne WhatsApp-Gruppen, abgeschlossen, protokollierbar, auf deutschen Servern.
Konferenzprotokolle entstehen automatisch und werden von der Schulleitung freigegeben, archivierbar nach den Vorgaben der Landesschulbehörde.
Konkret
Vier Abläufe aus Ihrem Tag.
- 01
Elterngespräch per Video
Die Klassenlehrerin sendet dem Elternteil einen Link per E-Mail, kein App-Download, kein Account erforderlich. Das Gespräch findet in EU Meet statt, auf deutschen Servern, ohne Aufzeichnung. EU Recap ist in diesem Szenario deaktiviert; das Protokoll tippt die Lehrerin selbst in EU Notes.
- 02
Lehrerkonferenz und Beschlüsse
Das Kollegium tagt in EU Meet. EU Recap protokolliert mit und erstellt nach der Konferenz eine erste Fassung. Die Schulleitung prüft, gibt frei, und die Beschlüsse werden als Aufgaben in EU Flow angelegt, mit Zuständigkeit und Datum. Alle Lehrerinnen sehen die Aufgaben, die sie betreffen.
- 03
Datenschutz-Audit durch die Schulbehörde
Die Schulbehörde fragt, welche Dienste die Schule nutzt und wo die Daten liegen. Die Schulleitung öffnet das EU Suite Trust Center und gibt den Link weiter: alle Subunternehmer mit Land und die Serverstandorte, ohne Formular. Den AV-Vertrag gibt es auf Anfrage. Das Audit-Gespräch dauert eine Stunde statt vier Wochen.
- 04
Vertretungsplan und Abwesenheit
Zwei Lehrerinnen melden sich krank. EU HR zeigt der Schulleitung sofort, wer fehlt und welche Stunden betroffen sind. Der Vertretungsplan wird im System aktualisiert und ist für das gesamte Kollegium sichtbar, keine E-Mail-Kette, kein Aushang.




Rechtslage
Rechtlicher Rahmen für Bildungseinrichtungen
- Die Schulgesetze und Schul-Datenschutzverordnungen der 16 Bundesländer regeln den Umgang mit Schülerdaten unterschiedlich. Ob ein Dienst zulässig ist, entscheidet das jeweilige Land. EU Suite liefert dafür Hosting in Deutschland und eine offene Subunternehmerliste.
- Daten Minderjähriger unterliegen nach Art. 8 DSGVO und den Landesdatenschutzgesetzen besonderen Anforderungen; US-Dienste ohne Adäquanzbeschluss für alle Datenübermittlungen sind für den Schuleinsatz in der Regel nicht zulässig.
- Die KMK-Empfehlungen zur Digitalisierung von 2021 und 2024 fordern Datensouveränität und DSGVO-Konformität als Mindeststandard für Schulsoftware.
- Das Elternrecht nach Art. 6 GG und den Schulgesetzen der Länder verlangt Transparenz über die Verarbeitung von Schülerdaten; EU Suite veröffentlicht alle Subunternehmer und Serverstandorte ohne Formular.
- Für die Verarbeitung von Schülerdaten zu Verwaltungszwecken gilt in der Regel das Schulgesetz des jeweiligen Landes als Rechtsgrundlage, für darüber hinausgehende Verarbeitungen (z. B. Videokonferenzen) ist eine Einwilligung oder eine explizite gesetzliche Grundlage erforderlich.
- Aufzeichnungen von Videokonferenzen mit Schülerinnen und Schülern sind in der Regel nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten zulässig. EU Meet zeichnet standardmäßig nicht auf.
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