Rechtslage

Die Zeiterfassungspflicht, praktisch erklärt

Was das BAG-Urteil von 2022 konkret verlangt, was noch offen ist, und welchen Teil davon Software abnehmen kann.

Was entschieden wurde

Das Bundesarbeitsgericht hat im September 2022 entschieden, dass Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet sind, ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einzuführen. Die Pflicht gilt seitdem unmittelbar, unabhängig von einer Neuregelung im Arbeitszeitgesetz.

Was das System können muss

  • Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit erfassen
  • Pausen abbilden, damit die Mindestpausen nach § 4 ArbZG nachweisbar sind
  • Die Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufbewahren, § 16 Abs. 2 ArbZG
  • Manipulationssicher sein: Änderungen müssen nachvollziehbar bleiben

Was nicht verlangt wird

Es gibt keine Pflicht zur elektronischen Erfassung. Papier genügt formal. Es gibt keine Pflicht zur Erfassung durch den Arbeitgeber selbst; die Aufzeichnung darf an die Beschäftigten delegiert werden, die Verantwortung bleibt aber beim Arbeitgeber. Und Vertrauensarbeitszeit bleibt zulässig, sofern die Pflichtdaten erfasst werden.

Der häufigste Fehler

Viele Betriebe führen ein Werkzeug ein, das Projektzeiten erfasst, und halten damit die Pflicht für erledigt. Das ist sie nicht: Projektzeit ist nicht Arbeitszeit. Wer von 9 bis 17 Uhr arbeitet und sechs Stunden auf Projekte bucht, hat zwei Stunden undokumentiert.

Mitbestimmung nicht vergessen

Die Einführung eines Zeiterfassungssystems ist nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG mitbestimmungspflichtig, sobald es zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle geeignet ist. Das ist praktisch immer der Fall. Ohne Betriebsvereinbarung ist die Einführung angreifbar.

Was EU Track davon abnimmt

Kommen und Gehen getrennt von der Projektbuchung, Prüfregeln nach ArbZG mit Hinweis, Warnung oder Sperre, unveränderbares Änderungsprotokoll, revisionssichere Exporte für Prüfungen und eine Muster-Betriebsvereinbarung als Ausgangspunkt für den Betriebsrat. Was es nicht abnimmt: die Entscheidung, welches Arbeitszeitmodell Sie fahren.

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